Prof. Dr. Claus Melter | Hochschule Bielefeld
Die Bundesregierung hat aktuell Anfang 2018 wieder den Familiennachzug von geflüchteten Personen ausgesetzt und auch im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für eine mögliche weitere große Koalition durch ein beschränkendes Kontingent festgeschrieben.
In der UN-Kinderrechtskonvention steht unmissverständlich, dass Anträge auf Familienzusammenführung positiv und schnell bewilligt werden müssen. Die Einschränkung und Umsetzung des Familiennachzuges ist ein eindeutiger Bruch eines Menschenrechtes auf Familie und es ist auch ein Verstoß gegen dieses Recht im Grundgesetz sowie im achten Sozialgesetzbuch.
In zynischer Weise wird die Menschenrechtsverletzung von Politiker*innen wie Volker Kauder als Maßnahme gegen mehr Stimmen für die rechtspopulistisch-rassistisch argumentierende Partei AfD interpretiert. Die Logik bedeutet, dass Menschenrechtsverletzungen gegenüber bestimmten Gruppen die Zustimmung zu einer Partei verringern, die noch mehr Menschenrechtsverletzungen im Bereich von Asylrecht fordern. Gewalt soll Gewalt verringern. Diese zynische Logik war auch Anfang der 1990er Jahre gebraucht worden als die Antwort auf rassistische Übergriffe und Hetze gegen Asylsuchende die Einschränkung des Asylrechts war. Anstatt Rechtspopulismus und Rassismus rechtlich, juristisch und argumentativ Einhalt zu gebieten, wird die Praxis und Logik der Diskriminierung fortgesetzt. Ein schwerer Fehler!