Das Projekt „Erweiterung des Menschenrechts auf Bildung“ wird von den Projektträgern als ein Rat konzipiert, in dem unterschiedliche gesellschaftliche Akteure, die sich weltweit für die Erweiterung des Menschenrechts auf Bildung engagieren, die Schnittmengen ihrer diesbezüglichen Positionen gemeinsam ausarbeiten können, mit dem Ziel eine „Erklärung zur Erweiterung des Menschenrechts auf Bildung“ bei der UN zur Abstimmung vorlegen zu können. Das Projekt hat dabei den Artikel 26 der UN-Menschenrechtserklärung im Fokus, dessen Änderung/ Ergänzung im Sinne einer fortschrittlichen Erweiterung erfolgen soll. Der ursprüngliche Termin für die Einreichung der Deklaration bei der UN war der 10. Dezember 2018, der 70. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Dieses Datum wird duch Beschluss der Leitung als Zeitpunkt für die volle Entfaltung des Projekt angesehen, welches voraussichtlich mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird.
Seit dem die UN-Generalversammlung 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in der Resolution 217 A (III) verkündet hat, sind in weiteren Erklärungen, Übereinkommen, internationalen Pakten und Konventionen Abmachugen getroffen worden, die dem Menschenrecht auf Bildung neue Ansätze zu verleihen versuchen. Basierend auf die Erfahrungen und Errungenschaften jener Folgevereinbarungen soll der Artikel 26 der AEMR im neuen Licht erscheinen, dessen Neugestaltung das Produkt eines von den betroffenen selbst erschaffenen, sich den demokratischen Kräften der gesamten Menschheit öffnenden Rates sein wird; darin besteht die Besonderheit des Projekts „Erweiterung des Menschenrechts auf Bildung“
Die Artikelreihe „Ideen und Vorschläge zur Erweiterung des Menschenrechts auf Bildung“, die seit September 2015 in der PoliTeknik erscheint, hat den weltweiten Bedarf an der Intitiierung des Projekts sichtbar gemacht.
An der Artikelreihe haben sich Bildungsgewerkschaften, Wissenschaftler/innen und Student/innen aus Deutschland, der Türkei, der Schweiz, den USA, Kuba, Indien, Australien, Griechenland, Chile, Brasilien, Spanien und Costa Rica beteiligt. Die in den Artikeln vorgestellten Ideen und Vorschläge sind breitgefächert. Im wesentlichen konzentrieren sich diese auf die inhaltliche Qualität, Finanzierung, Dauer, Umsetzung, Zielgruppen, Träger und Definition von Bildung und nehmen kritischen Bezug auf den Artikel 26. der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Das Projekt wird mit seiner Position alle betroffenen und interessierten Kreise weltweit zu umfassen dem aufgedeckten Bedarf gerecht.