Das Projekt „Erweiterung des Menschenrechts auf Bildung- 2018“ wird von den Projektträgern als ein Rat konzipiert, in dem unterschiedliche gesellschaftliche Akteure, die sich weltweit für die Erweiterung des Menschenrechts auf Bildung engagieren, die Schnittmengen ihrer diesbezüglichen Positionen gemeinsam ausarbeiten können, mit dem Ziel eine „Erklärung zur Erweiterung des Menschenrechts auf Bildung“ spätestens am 10. Dezember 2018, dem 70. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, bei der UN zur Abstimmung vorlegen zu können. Das Projekt hat dabei den Artikel 26 der UN-Mens- chenrechtserklärung im Fokus, dessen Änderung/Ergänzung im Sinne einer fortschrittlichen Erweiterung erfolgen soll.
Seit dem die UN-Generalversammlung 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in der Resolution 217 A (III) verkündet hat, sind in weiteren Erklärungen, Übereinkommen, internationalen Pakten und Konventionen Abmachugen getroffen worden, die dem Menschenrecht auf Bildung neue Ansätze zu verleihen versuchen. Basierend auf die Erfahrungen und Errungenschaften jener Folgevereinbarungen soll der Artikel 26 der AEMR im neuen Licht erscheinen, dessen Neugestaltung das Produkt eines von den betroffenen selbst erschaffenen, sich den demokratischen Kräften der gesamten Menschheit öffnenden Rates sein wird; darin besteht die Besonderheit des Projekts „Erweiterung des Mensc- henrechts auf Bildung- 2018“
Die Artikelreihe „Ideen und Vorschläge zur Erweiterung des Menschenrechts auf Bildung“, die seit September 2015 in der PoliTeknik erscheint, hat den weltweiten Bedarf an der Intitiierung des Projekts sichtbar gemacht.
An der Artikelreihe haben sich Bildungsgewerkschaften, Wissens- chaftler/innen und Student/innen aus Deutschland, der Türkei, der Schweiz, den USA, Kuba, Indien, Australien, Griechenland, Chile, Brasilien, Spanien und Costa Rica beteiligt. Die in den Artikeln vorgestellten Ideen und Vorschläge sind breitgefächert. Im wesentlichen konzentrieren sich diese auf die inhaltliche Qualität, Finanzierung, Dauer, Umsetzung, Zielgruppen, Träger und Definition von Bildung und nehmen kritischen Bezug auf den Artikel 26. der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Das Projekt wird mit seiner Position alle betroffenen und interessierten Kreise weltweit zu umfassen dem aufgedeckten Bedarf gerecht.
Unser Projekt besteht aus der Projektleitung und mit Projektleitern, dem wissenschaftlichen Beirat, aufzubauenden Arbeitsgruppen und dem Koordinierungszentrum, die nachfolgend vorgestellt werden:
1. Projektleitung inklusive Projektleiter
2. Wissenschaftlicher Beirat
3. Koordinierungszentrum
4. Aufzubauende Arbeitsgruppen in den Ländern
In einem weiteren Schritt sollen in den verschiedenen Ländern – wie später ausgeführt wird – auch wissenschaftliche Beiräte und Koordinierungsbü- ros eingerichtet werden.
Die Projektleitung,
Die Projektleitung wird aus den Mitgliedern des „Wissenschaftlicher Beirat“ und das „Koordinierungszentrum“ gebildet. Die Projektleitung plant Veranstaltungen, benennt Koordinator/innen für das Koordinierungsbüro eines Landes, sendet Einladungen für die Übernahme der Leitung eines Koordinierungsbüros, überwiegend an Institutionen oder Personen, die zugleich zur Teilnahme am Wissenschaftlichen Beirat eines Landes qualifiziert sind, bestimmt die Arbeitsphasen in den Ländern, ver- tritt das Projekt nach Außen und optimiert die Projektarbeit. Eine erste Tagung wurde bereits am 29. Oktober 2016 mit Teilnehmenden aus verschiedenen Ländern und Kontexten durchgeführt.
Wissenschaftlicher Beirat
Dieser wurde im Zeitraum Oktober-November 2015 konstituiert. Prof. Dr. Michael Winkler übernimmt die Leitung des wissenschaftlichen Beirats. Folgende drei Institutionen wie auch Mitglieder bilden zur Zeit den wissenschaftlichen Beirat:
- Institut für Bildung und Kultur der Universität Jena (Vertreten durch Prof. Dr. Michael Winkler)
- Interdisziplinäres Forschungszentrum Kindheiten.Gesellschaften an der Universität Wuppertal (Vertreten durch Prof. Dr. Heinz Sünker)
- Zeitung PoliTeknik/Verein für Allseitige Bildung e.V. (Vertreten durch Zeynel Korkmaz)
- Prof. Dr. Armin Bernhard (Universität Duisburg-Essen)
- Prof. Dr. Marlies W. Fröse (Rektorin der Evangelischen Hochschule Dresden)
- Prof. Dr. Eric Mührel (Vizepräsident der Hochschule Emden)
- Prof. Dr. Michele Borrelli (Universität Kalabrien)
- Rampal Singh (Präsident der Föderation der IndischenGrundschullehrer)
- Prof. Dr. Karin Lauermann (Direktorin des Bundesinstitutsfür Sozialpädagogik – Österreich)
- Rama Kant Rai (Nationale Koalition für Bildung – Indien)
- Dr. Benjamin Bunk (Hochschule Erfurt)Die Erweiterung des wissenschaftlichen Beirats fällt in den Zuständigkeitsbereich des bestehenden wissenschaftlichen Beirats selbst. Die Neugestaltung kann bis Ende 2016 andauern. Über spätere/weitere Beitritte entscheidet der Beirat selbst.
-
Der wissenschaftliche Beirat,
- bestimmt die wissenschaftlichen Rahmenbedingungen für den Vorschlagskatalog (Ideen und Vorschläge für die Erweiterung des Menschenrechts auf Bildung), das in verschiedenen Ländern durch Projektteilnehmer ausgearbeitet wird. Die Fertigstellung der Rah- menbedingungen ist bis April 2017 anvisiert;
- verfasst ein Kommuniqué an alle potentielle Projektteilnehmer (Einla- dung zur Zusammenarbeit).
- entscheidet über Publikationen wie Broschüre, Flyer, Bücher etc.
- verfasst den Entwurf mit den gemeinsamen Schnittmengen aus den Vorschlagskatalogen – Entwurf: Erklärung zur Erweiterung desMenschenrechts auf Bildung- (Abschluss bis September 2018).
- benennt ein rechtswissenschaftliches Expertenteam zur juristischenEvaluation des Entwurfs.
-
bestimmt die Vorgehensweise für die Vorlage des Entwurfs „Erklärung zur Erweiterung des Menschenrechts auf Bildung“ bei der UN (die anvisierte Abstimmung im Dezember 2018).
Das Koordinierungszentrum,
- Das Koordinierungszentrum wird von der Zeitung PoliTeknik geleitet (Vertreten durch Zeynel Korkmaz); die Mitarbeitenden werden überwi- egend aus Student/innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen (soweit vorhanden und verfügbar) der am Projekt beteiligten Institute sowie weiteren Partnern zusammengesetzt.
- Des Weiteren leitet die Koordinierungsbüros in den teilnehmenden Ländern nach ihrer Gründung (Gründungen bis Ende 2017, über spätere Gründungen entscheidet die Projektleitung). Alle Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats und des Koordinierungszentrums öffnen ihre auf nationaler und internationaler Ebene bestehenden Netzwerke für diesen Zweck.
- erstellt alle Formulare für die vertragliche Fixierung der Zusammenarbeit mit den Koordinierungsbüros und wissenschaftlichen Beiräten in den jeweiligen Ländern.
- sammelt „Ideen und Vorschläge für die Erweiterung des Menschenrechts auf Bildung“ (Vorschlagskatalog) aus einzelnen Ländern und leitet diese an den Wissenschaftlichen Beirat weiter (Fertigstellung der “Vorschlagskataloge” bis Mitte 2018).
- optimiert die Koordination. In einem weiteren Schritt sollen Arbeitsgruppen „Koordinierungsbüro“ und „Wissenschaftlicher Beirat” in den jeweiligen Ländern beziehungsweise Staaten entstehen, mit dem Ziel eine Vielzahl von Menschen zu erreichen, die im Rahmen des Projekts für die Erweiterung des Menschenrechts auf Bildung mitwirken wollen.
-
Initiierung von Koordinierungsbüros in den verschiedenen Ländern,
- ist mit der Gründung und Leitung des Wissenschaftlichen Beirats eines Landes beauftragt (Gründung bis Ende 2017).
- organisiert Treffen für den Wissenschaftlichen Beirat, für die die Beiratsmitglieder die Infrastruktur ihrer jeweiligen Institutionen bereitstellen. Das Koordinierungsbüro wird je nach Möglichkeit Veranstaltungen in 2017 oder 2018 organisieren, mit dem Ziel der Errichtung eines Diskussions- und Informationsplattforms um eine Vielzahl von Menschen für das Vorhaben zu sensibilisieren sowie um das Projekt bekannt zu machen (Anregungen zur Etablierung einer innovativ gestalte- ten Plattform ist erwünscht)
- veröffentlicht den Vorschlagskatalog des Landes und wirbt dafür. Wissenschaftliche Beiräte in verschiedenen Ländern,
- wird aus Vertretern von Bildungsministerien, Hochschulen, Studenten- und Schülerverbänden, Bildungs-/Lehrergewerkschaften, NGO‘s und sonstige konstituiert, die in den jeweiligen Gruppen über den Vorschlagskatalog des “Wissenschaftlichen Beirats (Land)” entscheiden.
- erarbeitet Ideen und Vorschläge für die Erweiterung des Menschenrechts auf Bildung (Vorschlagskatalog).
- benennt ein rechtswissenschaftliches Expertenteam zur juristischen Evaluation des Vorschlagskatalogs. Es wird nach Möglichkeit aus drei Mitgliedern bestehen, die mit einfacher Mehrheit über einzelne Vorschläge entscheiden, die eventuell nicht im Einklang mit der AEMR stehen. Ist eine Mehrheit nicht erreicht, wird der “Wissenschaftliche Beirat (Land)” eingeschaltet; dieser hält eine Absimmung unter Teilnahme des stimmberechtigten jusistischen Expertenteams. Vorschlag wird der Projektleitung übermittelt falls weiter Unklarheit herrscht.
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verkündet die (schriftlich begründeten) Entscheidungen einzelner Gruppen über die Annahme bzw. Ablehnung der „Erklärung zur Erweiterung des Menschenrechts auf Bildung“.
Die internationale Dimension des Entwurfsprozesses und der Universalitätsanspruch der Erklärung setzen voraus, dass jede Annahme als Teil einer länderübergreifenden, globalen Zustimmung anerkannt wird.
Da das Projekt als ein Rat konzipiert (wird), in dem unterschiedliche gesellschaftliche Akteure, die sich weltweit für die Erweiterung des Mensc- henrechts auf Bildung engagieren, die Schnittmengen ihrer diesbezügli- chen Positionen gemeinsam ausarbeiten können, stehen folgerichtig die Befürworter der Erklärung im Fokus, deren Tätigkeiten bis zur UN-Abstim- mung fortdauert.
Projektpartner
Brasilien
The purpose of this text is to present the first steps on the contribution of Brazil Lesen>>