Dr. Benjamin Bunk | Universität Erfurt
Die Sustainable Development Goals der UN und die Idee der Erweiterung, aber auch Bekräftigung, eines allgemeinen Menschenrechts auf Bildung.
Ein Kommentar.
Die siebzehn Globalen Zukunftsziele oder Sustainable Development Goals (SDGs) sind das Kernstück der am 25. September 2015 auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung von allen 193 UN-Mitgliedsstaaten verabschiedeten Agenda 2030.[1] Dort wurden also nicht nur ehrgeizige Zukunftsziele entworfen, es werden zugleich Normen gesetzt und eine Allgemeinheit konstituiert. Das bedeutet aber weder, dass diese Normen schon jetzt weltweit geteilt werden, lokal plausibel oder überall relevant sind, noch, dass die damit implizierte Allgemeinheit unseres gemeinsamen und nachhaltigen Entwicklungsprozesses allseits anerkannt ist. Dennoch ist es ein (Minimal-)Konsens einer Zukunftsvision, auf deren Umsetzung sich alle Staaten zumindest formal geeinigt haben, indem sie sich zur zunehmenden Institutionalisierung (im weiteren Sinne) dieser Normen verpflichtet haben. Insofern bedeuten die 17 SDGs im wahrsten Sinne des Wortes ein Agenda Setting der UN bis 2030, sie rahmen und strukturieren in bestimmter Weise einen weltweiten Entwicklungsprozess. Dieser versucht nachhaltig zu sein, indem seine Ziele gleichermaßen auf die räumliche („Global“) wie auch auf die zeitliche („Zukunft“) Dimension ausgerichtet sind, in der Hoffnung, uns künftig so zu mehr Gerechtigkeit zu führen.
Im Kontext des Vorhabens der „Erweiterung eines Menschenrechtes auf Bildung“, welches eng mit dieser Zeitschrift (Politeknik) verbunden ist, wurde zuletzt diskutiert, wie sehr sich ein solches Vorhaben nun als Teil dieses UN-Prozesses verstehen soll – oder auch nicht.[2] Anders formuliert, inwiefern die kritischen Perspektiven auf Bildungspolitiken aus aller Welt, welche eine „Erweiterung“ des gängigen Verständnisses von Bildung nahelegen, innerhalb oder jenseits des UN-Systems zu bündeln sind. Vor diesem Hintergrund möchte ich hier die SDGs als strategische Förderung eines Entwicklungsprozesses darstellen.
Zunächst führen die SDGs einen Weg nachhaltiger (Sustainable) Entwicklung (Development) anhand von Zielen (Goals) fort, der spätestens mit den Millennium Development Goals (MDGs) im Jahr 2000 zur übergeordneten Strategie der Vereinten Nationen wurde und dem alle weiteren Maßnahmen und Institutionen untergeordnet sind.[3] Entscheidendes Merkmal der SDGs ist, dass sie ‚nur‘ Ziele formulieren, den (richtigen) Weg zu deren Umsetzung aber vergleichsweise offen lassen. So soll garantiert werden, dass ein dauerhafter, kontinuierlicher Prozess aufrechterhalten wird, an dem möglichst alle beteiligt sind, ohne den Weg an sich infrage zu stellen. Dieses „alle“ wird dabei unterschiedlich gefasst.
Auf dem diesjährigen High-Level Political Forum (HLPF)[4] wird unter dem Thema „Empowering people and ensuring inclusiveness and equality“ unter anderem das SDG 4 diskutiert.[5] Das SDG 4 sieht vor, „für alle Menschen inklusive, chancengerechte und hochwertige Bildung sowie Möglichkeiten zum lebenslangen Lernen sicherzustellen“. Diese Norm wurde, analog zu den anderen 16 SDGs, in sieben Unterzielen und drei Maßnahmen zur Umsetzung spezifiziert und konkretisiert.[6] Auf dem Forum wird sowohl der Stand der gelungenen Institutionalisierung dieser Norm auf verschiedenen politischen Handlungsebenen und in unterschiedlichen Handlungsfeldern zusammengetragen als auch der messbare Grad der erreichten Umsetzung der Ziele in Berichten der einzelnen Staaten abgerufen (auf freiwilliger Basis). Nochmal: Wie das SDG 4 zu erreichen ist – wie alle anderen SDGs auch –, wird dabei nur formal bestimmt. Zudem wurden in Vorbereitung dieses High-Level Political Forum auch auf allen politischen Ebenen Diskussionen geführt, gerade auch mit der Zivilgesellschaft (2017 und 2018 auch in Deutschland), um die damit verbundenen kritischen Diskussionen auf globaler Ebene zusammenzutragen.[7]
Gelobt wird an der Agenda 2030 mit ihren SDGs, in Abgrenzung zu den MDGs, dass sie sich in gleicher Weise an alle Staaten der Erde wendet und sie in diesem Sinne, auch die im globalen Norden, zu Entwicklungsländern erklärt und auf dem Weg zu einer global nachhaltigen Entwicklung sieht.[8] Ein zentraler Kritikpunkt hingegen ist, dass die Agenda 2030 eigentlich widersprüchliche Ziele enthält. Sei es in systematischer Hinsicht innerhalb eines Ziels,[9] vor allem aber konzeptionell zwischen den Zielen. Offensichtlich wird dies bspw. anhand der parallelen Forderungen, „inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung“ einzuführen (SDG 4) sowie „umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen“ zu ergreifen (SDG 13) einerseits, und andererseits „dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum“ (SDG 8) umzusetzen – ohne unsere kapitalistische, konsumorientierte Lebensweise als Hinderungsgrund der ersten beiden Ziele bzw. als Ursache der dahinterliegenden Probleme infrage zu stellen. Gerade Letzteres verweist auf den Konflikt, der entsteht, sobald die UN nicht nur Ziele formulieren würden, sondern Aussagen treffen würden, wie diese zu erreichen wären, und dahingehend eine kohärente Politik durchzusetzen. Im globalen Norden weniger thematisiert, aber im globalen Süden allseits präsent, ist darüber hinaus die Kritik an diesen Zielen als einseitige kulturelle Überformung oder gar anhaltende Kolonisierung. Tatsächlich aber verweisen diese beiden Kritikpunkte aus meiner Sicht eher auf die eigentliche Stärke der Agenda 2030: Die Umsetzung der SDGs ermöglicht es, sehr unterschiedliche, heterogene oder auch spezifische Realitäten in einen gemeinsamen Prozess zusammenzuführen, indem sie die Gewichtungen und Umsetzungsformen weitgehend der lokalen Entscheidung überlassen – immerhin, muss man sagen, trotz aller damit einhergehenden Unschärfe, Ambivalenz oder Frustration, gegenüber realpolitischen Machtverhältnissen, die sonst die Entwicklung der Erde beherrschen.
Um diese Strategie zu verstehen, muss man einige Schritte zurückgehen. In den 1970er, 1980er und 1990er Jahren waren die UN durch heftige entwicklungspolitische Kontroversen über den richtigen Weg globaler Entwicklung bestimmt. Etwas überspitzt war deren Kern die Feststellung, dass angesichts kultureller und sozialer Ungleichheiten die positive Entwicklung der einen die gute Entwicklung der anderen verhindert – und dies bleibt bis heute gültig.[10] Aber je mehr Staaten im vergangenen Jahrhundert ihre koloniale Unabhängigkeit erklärten, wodurch sich unter anderem das Stimmengewicht in der UN-Generalversammlung in Richtung der Staaten des globalen Südens verlagerte, desto mehr schwand die Bedeutung der Generalversammlung innerhalb der UN oder wurden gar die UN an sich blockiert, da sich die realpolitischen Machtverhältnisse nicht in derselben Weise verschoben hatten (wie auch aktuell die UN an sich oder internationale Verträge, z.B. das Pariser Klimaabkommen, massiv infrage gestellt werden). Daher rührt die Strategie der UN, sich mithilfe der Agenda 2030 auf gemeinsame Ziele zu einigen und durch formale Kriterien einen gemeinsamen Prozess zu verstetigen. Als Ausweg aus dem genannten Dilemma – wenn auch der Süd-Nord-Konflikt dadurch bei Weitem nicht aufgelöst ist und die Reproduktion bestehender Machtverhältnisse in mannigfaltiger Weise fortbesteht.[11]
Doch bei aller Kritik an der Agenda 2030 und auch den UN, sind die 17 SDGs das Ergebnis eines umfassenden globalen Konsultationsprozesses und somit eine universelle Agenda für nachhaltige Entwicklung. Dies ist ein wichtiger Erfolg, gerade in Anbetracht dessen, dass eine auf nationale Interessen ausgerichtete Politik weltweit Konjunktur hat und vor allem im globalen Norden partikulare Orientierungen, die auf das Eigeninteresse und nicht auf übergeordnete Werte zielen, eine neue Legitimation gegenüber egalitären Werten wie Menschenrechten, Inklusion oder Nachhaltigkeit erfahren. Diese Ziele und Normen der SDGs auf globaler Ebene zu vereinbaren, ist nur ein erster Schritt und die politischen wie ideologischen Auseinandersetzungen um deren Ausgestaltung haben gerade erst begonnen. Dass sie lokal, in der Bevölkerung, aber insbesondere bei politischen Entscheidungsträger*innen auf Akzeptanz stoßen sowie an Kohärenz und Durchschlagskraft gewinnen oder gar zum übergeordneten Orientierungsrahmen werden, dem andere Interessen untergeordnet sind, ist der nächste, auf die Zukunft ausgerichtete Schritt.
In unserer ungleichen und heterogenen Welt bleiben Paradoxien nicht aus. Jeder Versuch, Entwicklung zu gestalten, reproduziert notwendigerweise immer auch bestehende Ungerechtigkeiten und Machtverhältnisse – insbesondere, wenn der Einfluss auf diese Entwicklung beschränkt und fragil ist. Die UN sind kein Organ einer bestehenden Weltgemeinschaft und die SDGs nicht ihre Exekutive. Die UN kann selbst nur beschränkt Macht ausüben, und ist auf Kooperation angewiesen. Die UN sind Ausdruck und Hoffnung einer Utopie. Dadurch stellt sich zunächst die Frage, ob man glaubt, dass die bisherige Entwicklung der Welt durch die normative Agenda der SDGs, das Setzen messbarer Maßstäbe und vor allem den Versuch, eine Allgemeinheit zu konstituieren, in eine bessere Richtung zu verschieben ist – oder so zumindest Schlimmeres verhindert werden kann. Darüber hinaus aber ist die eigentliche Frage, ob die Anstrengungen, einen gemeinsamen Prozess aller aufrechtzuerhalten und zu fördern, nicht bereits das wesentliche Ziel sind. Denn diese Idee ist nicht allgemein anerkannt und wird zunehmend durch partikulare bzw. national ausgerichtete Politiken infrage gestellt, welche das Machtgefälle und bestehende Disparitäten zum eigenen Vorteil zu nutzen suchen.
Diesen Fragen muss sich auch das Projekt zur Erweiterung eines Menschenrechtes auf Bildung stellen. Inwiefern ist eine ‚Erweiterung‘ als radikale Kritik im Sinne einer Ablehnung des strategischen Weges der SDGs (oder gar des gesamten UN-System) zu verstehen, oder als Teil des Entwicklungsprozesses der Agenda 2030? Ist auf dieser globalen Ebene, in Analogie zu den national ausgerichteten Beiträgen in dieser Zeitschrift, der eingeschlagene, bildungspolitische ‚Weg‘ zu kritisieren (das wie)? Oder zielt die Idee einer Erweiterung eines Menschenrechtes auf Bildung zumindest auf internationaler Ebene nicht auch auf eine Bekräftigung der Idee von Allgemeinheit, indem sie zunächst versucht vielfältige und unterschiedliche Stimmen zusammenzuführen, welche ein weiteres Verständnis von dem Menschenrecht auf Bildung haben? Ein Bekräftigung, die darüber hinaus, auf zunehmende lokale Plausibilität im globalen Süden und vor allem Kohärenz im globalen Norden drängt? Zudem ist die UN in dieser Hinsicht eher selbst als zivilgesellschaftliche Organisation einer utopischen Weltgesellschaft einzuordnen, und nicht als Repräsentant realpolitischer Machtverhältnisse. Es ist zunächst erst einmal eine Errungenschaft der UN, dass es überhaupt die Agenda 2030 oder eine Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gibt und dass diese so lebendig ist, dass sie einen gemeinsam geteilten und erstaunlicherweise allseits bekannten Rahmen konstituieren kann. Erst dies ermöglicht auch das Projekt zur Erweiterung eines Menschenrechts auf Bildung als eine Plattform, die es zunächst gestattet, mit vielen Partner*innen weltweit ins Gespräch zu kommen – wie sich auch in den vielfältigen Beiträgen zu diesem Thema in dieser Zeitschrift zeigt. Eine Erweiterung des Menschenrechts auf Bildung ist nur dort möglich, wo es überhaupt einen Gegenstand gibt, den wir teilen, über den wir uns in Bezug setzen und anhand dessen wir uns (kritisch) verständigen und somit – hoffentlich – eine Allgemeinheit ausbilden können. Insofern ist ein solches Vorhaben immer auch eine Bekräftigung des Menschenrechts auf Bildung und damit Teil der Agenda 2030 und des SDGs 4. Was dennoch nicht heißt, dass dies der einzige Rahmen und Fokus ist, auf welchen das Projekt zur Erweiterung eines Menschenrechtes auf Bildung auszurichten ist, sondern dass es auch als selbstständiger Prozess zu betrachten ist, aus sich heraus und mit seiner spezifischen Eigendynamik. Diese Freiheit lassen die SDGs – und dieser Unabhängigkeit in der Differenz sind sich die UN bewusst.
Benjamin Bunk befasst sich u.a. mit sozialen Bewegungen des globalen Südens. Er ist Mitarbeiter an der Professur für Erziehungswissenschaft mit Schwerpunkt Pädagogik des Jugendalters und im Beirat des Projektes zur Erweiterung eines Menschenrechts auf Bildung.
[1] Einen guten Überblick bieten Marten, Jens/Obenland, Wolfgang: Die Agenda 2030. Globale Zukunftsziele für nachhaltige Entwicklung. Bonn/Osnabrück, 2017 [https://neu.globalpolicy.org/sites/default/files/Agenda_2030_online.pdf; 13.04.2019].
[2] Hintergrund ist das bevorstehende Treffen des Projektes mit UN-Repräsentanten in New York.
[3] Der Aspekt, dass die SDGs auch darauf ausgerichtet sind, die Handlungen der riesigen UN und ihrer ausdifferenzierten Institutionen (im engeren Sinn) intern zu steuern, wird hier außen vorgelassen.
[4] Siehe https://sustainabledevelopment.un.org/hlpf/2019; 13.04.2019.
[5] Eine Praxis, die im Grunde auf eine Tradition von High-Level Summits und Conferences verweist, welche bereits lange vor dem Jahr 2000 immer wieder stattfanden, um bereichsspezifische Ziele zu vereinbaren. Mit den Millennium Development Goals wurden diese zusammengeführt.
[6] Dennoch gibt es in jedem SDG Maßnahmen, die zur Umsetzung nötig sind, z.B.: 4.c Bis 2030 das Angebot an qualifizierten Lehrkräften unter anderem durch internationale Zusammenarbeit im Bereich der Lehrerausbildung in den Entwicklungsländern und insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern und kleinen Inselentwicklungsländern wesentlich zu erhöhen.
[7] Auf die Problematik, dass die UN ein Staatenbund sind, was eben leider nicht heißt, dass dort alle Menschen vertreten sind (u.a. dort, wo Regierungen gegen Minderheiten im eigenen Land vorgehen), kann ich hier nicht näher eingehen. Hier nur der Hinweis, dass die UN sich bereits bei ihrer Gründung des Problems bewusst waren (siehe Präambel der Charta der Vereinten Nationen). Entsprechend gibt es verschiedene Mechanismen zur zivilgesellschaftlichen Beratung und Beteiligung – wobei unter anderem das Phänomen Weltsozialforum auf die Unzulänglichkeit dieser Mechanismen verweist. Ebenso versuchen die UN bspw. mit einer ‚Responsiblity to Protect‘, völkerrechtlich bindende Regeln zu setzen, welche das Grundprinzip der Souveränität der Nationalstaaten aushebelt (etwa wenn Staaten massiv gegen die eigene Bevölkerung vorgehen).
[8] Mit dem Begriff „Globaler Süden“ wird eine im globalen System benachteiligte gesellschaftliche, politische und ökonomische Position beschrieben. Während in Begriffen wie „Entwicklungsland“ eine hierarchisierende Vorstellung von „Entwicklung“ zum Ausdruck kommt, der diese Länder zu folgen hätten, wird mit dem Begriffspaar „Globaler Süden“ bzw. „Norden“ versucht, unterschiedliche politische, ökonomische und kulturelle Positionen im globalen Kontext zu benennen. Eine Differenz, die an sich zu überwinden wäre. Die Einteilung in Süd und Nord ist dabei nur bedingt geografisch gedacht.
[9] Bspw. soll SDG 4.7 „bis 2030 sicherstellen, dass alle Lernenden die notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen zur Förderung nachhaltiger Entwicklung erwerben, unter anderem durch Bildung für nachhaltige Entwicklung und nachhaltige Lebensweisen, Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung, eine Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit, Weltbürgerschaft und die Wertschätzung kultureller Vielfalt und des Beitrags der Kultur zu nachhaltiger Entwicklung“. So sehr ein Zusammenhang zwischen diesen Zielen besteht, sind sie doch aus lerntheoretischer Sicht, wie auch vor dem Hintergrund des deutschen Bildungssystems, auf unterschiedlichen Ebenen angesiedelt.
[10] Selbst der Verweis auf eine vermeintlich insgesamt positive wirtschaftliche Entwicklung kann nicht über wachsende Ungleichheiten und anhaltende Exklusion hinwegtäuschen. Mindestens ebenso dramatisch verdeutlicht dies der Klimawandel, dessen Folgen nicht die Verursacher treffen, sondern primär ‚andere‘. Ebenso sind die finanziell bedingten Anpassungsmöglichkeiten – und damit das Ausgeliefertsein – ungerecht verteilt.
[11] Vertiefend u.a.: Lessenich, Stefan (2016): Neben uns die Sintflut. Die Externalisierungsgesellschaft und ihr Preis. München: Hanser Berlin.