Es ist so oft Winter in meinem Kopf. Es schneit so häufig, dass ich denke, in meinen Kinderheimjahren hat es nur Schnee und Winter, Frost und Eiseskälte gegeben. (Wawerzinek 2012, S. 9). Das aus dem Buch Rabenliebe stammende Zitat von Peter Wawerzinek bringt die tägliche emotionale Kälte zum Ausdruck, denen viele ehemalige Heimkinder während ihrer Heimkinderzeit ausgeliefert waren.
Ein Fonds zur Linderung von Leid und Unrecht – Entstehung und Umsetzung
Heimerziehung der 1949er bis 1975er Jahre in der Bundesrepublik Deutschland bedeutete vielfach eine Verletzung des Artikels 1 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ sowie der damit verknüpften Persönlichkeitsrechte der betroffenen Kinder und Jugendlichen. Dies hat Folgen bis heute. Diesen Auswirkungen wurde einerseits mit der Reformierung der Kinder- und Jugendhilfe seit den 1975er Jahren begegnet, andererseits im Versuch der Anerkennung des erlittenen Unrechts und Leids durch den Fonds Heimerziehung der Bundesregierung in den letzten Jahren.
Etwa 700.000 bis 800.000 Kinder und Jugendliche mussten in der Zeit von 1949 bis 1975 in Heimen der Bundesrepublik Deutschland leben. Heimerziehung fungierte als disziplinierende und kontrollierende Instanz. Ein reaktionärer Zeitgeist, in dem teilweise noch der Nationalsozialismus sowie eine gesellschaftliche Sicht von Ausgrenzung und Stigmatisierung auf benachteiligte Kinder weiter wirkten, entrechtete diese und ließ sie über keinen Schutzstatus verfügen. Ein Rückblick auf Heimerziehung der damaligen Zeit legte gravierende Missstände in der jungen Bundesrepublik offen, die sich als Rechtsstaat begriff und in der das Grundgesetz galt (Runder Tisch Heimerziehung Abschlussbericht). Der größte Teil der ehemaligen Heimkinder hatte kaum Zugang zu Bildung, unzählige mussten für das Heim arbeiten. Vielen wurde eine freie Berufswahl verwehrt, ihr Eigentum vorenthalten und Briefe zensiert. In den letzten Jahren häufen sich die Berichte über grausame und erniedrigende Behandlungen, sexualisierte Gewalt oder Strafen. Erschütternd ist die Offenlegung der mangelhaften gesundheitlichen Versorgung. Kinder wurden zwangsernährt, Krankheiten, Wunden und schwere Arbeitsunfälle vertuscht und nur mangelhaft behandelt. Religiöse Zwangserziehung war in vielen Heimen üblich.[2] Forschungsergebnisse und Berichte in jüngster Zeit, die über das Ausmaß des Leids der Gewalt- und Unrechtserfahrungen in den Einrichtungen der Fürsorgeerziehung nach 1949 aufgeklärt haben (vgl. Runder Tisch Heimerziehung 2010, Hähner-Rombach 2013, Kuhlmann 2008, Schäfer-Walkmann et al. 2011, Wensierski 2007), zeigen übereinstimmend ein verstörendes Bild der zuständigen Behörden, der Leitungskräfte und des (pädagogischen)[3] Personals in einer „nicht zu rechtfertigenden Erziehungspraxis, welche den kindlichen Gehorsam und die Anpassung an Disziplin, ‚Sittlichkeit‘, Arbeit und Ordnung als wesentliche Erziehungsziele verfolgte und dies zum Teil mit gewalttätigen auf jeden Fall erniedrigenden Strafen zu erreichen versuchte“ (Kuhlmann 2010, S. 4). Der Großteil der untergebrachten ehemaligen Heimkinder ist von den Folgen der traumatisierenden, teilweise sadistischen Lebens- und Erziehungsverhältnisse der dort erlittenen körperlichen, seelischen und sexualisierten Gewalt betroffen und leidet bis heute daran. Es kann von seelischen Schwerverletzungen mit lebenslangen Folgen gesprochen werden (Krüger 2010, S. 16). Nach der Erziehungswissenschaftlerin Mechthild Wolff (2010, S. 39) gehören „Heimkinder oder –jugendliche […] zu einer Personengruppe, die leicht zu entrechten war und ist“ (Wolff 2010, S. 39).
Am 11. Dezember 2006 haben Betroffene der Heimerziehung den Mut gefasst, vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags über persönlich erlebtes Leid und Unrecht durch Missstände in öffentlichen Einrichtungen zu berichten. Insgesamt zwei Jahre setzte sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages anschließend mit der Heimerziehung in der Bundesrepublik von 1949 -1975 und der DDR in den Jahren 1949-1990 sowie mit der Traumatisierung ehemaliger Heimkinder und den begrenzten Entschädigungsmöglichkeiten im Rahmen bestehender gesetzlicher Regelungen auseinander. Schließlich erkannte der Bundestag das erlittene Unrecht und Leid an. Hieraus wurde der „Runde Tisch Heimerziehung“ unter Beteiligung von Betroffenen, Einrichtungsträgern, Forschung, Verbänden und Vertretung von Bund, Ländern und Kirchen von 2009 bis 2011 vom Bundestag beauftragt, die Heimerziehung der 50er und 60er Jahre aufzuarbeiten und Lösungsvorschläge sowie ein Konzept zu erarbeiten. Zentral war neben der Bitte um Verzeihung für das Unrecht, das Kindern und Jugendlichen in Heimen zugefügt wurde, die Einrichtung von regionalen Anlauf- und Beratungsstellen, an die sich Betroffene wenden können und Unterstützung in der individuellen Aufarbeitung erhalten. Gleichzeitig wurden Beiräte in den Bundesländern errichtet, die die Arbeit der Anlauf- und Beratungsstellen beratend begleiten. Damit sollte zum Ausdruck gebracht werden, dass die Aufarbeitung der Geschichte der Heimkinder mit der Arbeit des Runden Tisches nicht abgeschlossen sein kann, sondern fortgesetzt werden muss. Der Fonds, der für Westdeutschland mit einem Volumen von 120 Millionen Euro eingerichtet wurde, wird vom Bund, den West-Bundesländern und den beiden großen Kirchen getragen. Für Betroffene in DDR-Heimen gab es den Fonds Heimerziehung in der DDR. Der Fonds sollte ehemaligen Heimkindern, die im Heim Unrecht und Leid erlebt haben, bei heute noch bestehenden Folgen wie Traumatisierung oder anderen Beeinträchtigungen und Folgeschäden helfen. Auch in Fällen, in denen Betroffene während der Unterbringung nach dem 14. Lebensjahr gearbeitet haben oder in die Lehre gegangen sind, ohne dass in dieser Zeit Rentenbeiträge eingezahlt wurden, beinhaltet der Fonds die Möglichkeit, Rentenersatzleistungen zu vereinbaren. Die Leistungen aus dem Fonds sind freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht und die daher nicht auf gesetzlichen Sozialleistungen (z.B. Rente) angerechnet werden.
Die Möglichkeit, Leistungen über den Fonds zu beantragen, ist sowohl im Osten als auch im Westen Ende 2014 ausgelaufen.[4] Deutlich wurde, dass bei den Fonds das eingestellte Finanzvolumen nicht ausreichte, da nicht mit der großen Zahl von Antragstellenden gerechnet wurde. Daher mussten beide Fonds in großem Umfang aufgestockt werden (Fonds West um 182 Millionen Euro, Fonds Ost von 40 auf 364 Millionen Euro, vgl. ZEIT Online).[5] [6]
Wurzel einer repressiven Heimerziehung
Der Frage nachzugehen, wie es zum Unrechtssystem Heimerziehung kommen konnte, ist auch für die aktuelle Jugendhilfe bedeutsam. Auch gegenwärtig findet im beruflichen Alltag Unrecht statt, das aufgedeckt und dem offen entgegengetreten werden muss. Die schweren Missstände in den Haasenburgheimen, die seit 2013 aufgedeckt werden, untermauern diesen Aspekt.
Die Wurzeln repressiver Heimerziehung reichen in Deutschland bis ins frühe 19. Jahrhundert zurück. Seit der Verabschiedung des Preußischen Fürsorgeerziehungsgesetzes 1900, dem Reichsjugendwohlfahrtsgesetz von 1922 und dem Jugendwohlfahrtsgesetz von 1962 sind hunderttausende Kinder und „Jugendliche in die gewaltförmigen und in ein Regiment der weitestgehenden Fremdbestimmung praktizierenden Heime der Jugendfürsorge gebracht worden“ (Kappeler 2010, S. 21). Zwangserziehung wurde 1900 (s.o.) in Fürsorgeerziehung ‚verwahrloster‘ bzw. ‚von Verwahrlosung bedrohter‘ Minderjähriger umgetauft (Richter 2014, S. 41). Der Stellenwert des unbestimmten Rechtsbegriffs der „drohenden Verwahrlosung“ führte dazu, dass aus heutiger Sicht die Schwelle für Heimeinweisungen bis Anfang der 1970er extrem niedrig lag (Schäfer-Walkmann et al. 2011, S. 58). Teilweise geringfügige oder auch vermutete Abweichungen von einer idealisierten Vorstellung von Normalität wurden für eine Heimunterbringung zum Anlass genommen (Runder Tisch Heimerziehung, S. 9). Die Interpretationsfolien, die auf dem Begriff Verwahrlosung lasteten, lauteten, dass Kinder vor Verderbtheit geschützt werden müssen und deshalb von Anfang an hart mit Kindern umgegangen werden muss. Problematisch ist daher, wenn der Verwahrlosungsbegriff weiterhin in der Kinder- und Jugendhilfe und in der Kinder- und Jugendpsychiatrie auftaucht und teilweise wieder mit einer stigmatisierenden Wirkung benutzt wird (vgl. Kappeler 2010, S. 21). Ziele der Erziehung waren Anpassungsbereitschaft, Gehorsam, Fleiß, Ordnung und Anspruchslosigkeit (ebd., S. 21), was mit dem Begriff schwarze Pädagogik zusammengefasst wird (Rutschky 1977). Schwarze Pädagogik, die bis in die Moderne hineinreicht, legitimierte Methoden zur Unterdrückung der lebendigen Spontaneität, Neugier und Sexualität der Kinder. Systematische und massive Misshandlungen wie Prügel, methodisches Strafen und Zwang bis hin zur seelischen und körperlichen Folter führten zur Beherrschung und Kontrolle des abhängigen Kindes und gaben den Erwachsenen ein Gefühl von Macht und Stärke, unter dem Vorwand der Erziehung des Kindes zum ehrbaren Erwachsenen (Keupp u.a. 2013, S. 27).
Das vom Soziologen Erving Goffman (1973) ausgearbeitete Konzept der „totalen Institution“ lässt sich auf die ehemalige Heimerziehung übertragen. Von Relevanz für die Jugendhilfe ist außerdem die Übertragung der ethischen Kategorie Verantwortung auf die berufliche Rolle hinsichtlich der ehemaligen Heimerziehung. Im Zentrum steht hierbei die Verantwortung der Menschen, die erzieherisch beauftragt waren, sich um die Heimkinder zu sorgen und sie ins Leben zu begleiten. Es geht um die Personen, die den Heimaufenthalt veranlasst haben (meistens die Jugendämter und Gerichte), um die Verantwortlichen, die die Institutionen der Heimerziehung bereitgestellt haben (das Land, die kirchlichen Träger) und um die in den Institutionen der Heimerziehung Tätigen (das (pädagogische) Personal) (Meyer und Zöller 2014). Grundsätzlich offenbart sich hier ein zutiefst asymmetrisches Verhältnis, das machtvoll gegenüber den Heimkindern agierte, welche dem „Totalen System Heim“ schutzlos ausgeliefert waren. Die begangenen Vergehen stellen einen massiven Missbrauch der mit der Fachkompetenz verbundenen Beziehungsmacht dar. Die Verantwortung dafür liegt immer auf der Seite der Professionellen und zwar deshalb, weil die mit der beruflichen Rolle verbundene Macht zur Beziehungsgestaltung einseitig ist (Großmaß und Perko 2011, S. 133).
Impulse für die heutige Jugendhilfe
In der Gegenwart sind Kinder und Jugendliche in der offenen und stationären Jugendhilfe durch das Fortschreiten der Professionalisierung Sozialer Arbeit pädagogischen Fachkräften anvertraut. Aus dem noch an die zwanziger Jahre angelehnten Jugendwohlfahrtsgesetz wurde nach einem langen Reformprozess das moderne Sozialleistungsgesetz der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII/KJHG). Das 1991 in Kraft getretene Kinder und Jugendhilfegesetz berücksichtigt neuere Erkenntnisse und Ansätze der Erziehungs- und Sozialwissenschaften (vgl. Köhler-Saretzki 2008, S. 82f.). Aktuell soll das SGB VIII umfassend reformiert werden. Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen wurde am 17. März 2017 vorgelegt. Hierzu liegen zahlreiche Stellungnahmen und Positionierungen der Träger der Kinder- und Jugendhilfe vor und es bleibt zu hoffen, dass die Reform ihrem Anspruch gerecht bleibt – ohne seit Mitte der 70er Jahre hart Errungenes zu gefährden[7]
Die UN-Kinderrechtskonvention ist seit 2010 in Deutschland uneingeschränkt gültig. Menschenrechtliche Verpflichtungen gegenüber allen Kindern sollen nun in Deutschland umgesetzt werden. Kinder werden dadurch erstmals verstärkt als Träger eigener Rechte begriffen. Sie werden als (Rechts-)Subjekte und Experten in eigener Sache ins Zentrum gestellt, weil sie mit einer individuellen Sichtweise ausgestattet sind, die es zu respektieren gilt (Maywald 2014, S. 91). Der Partizipationsgedanke steht dabei im Vordergrund. Machtverhältnisse sind beispielsweise mit Beschwerdeverfahren neu zu reflektieren (vgl. Jann 2014, S. 187f.), die mit dem Bundeskinderschutzgesetz von 2012 für Heimträger verpflichtend wurden. Im Moment werden bundesweit Ombudsstellen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe errichtet (vgl. Ombudschaft 2017). Die Sachverständigenkommission des 14. Kinder- und Jugendberichts weist darauf hin, dass Jugendhilfe insbesondere dann wirkt, wenn sie die Beteiligung junger Menschen stärkt und wenn sie professionelles Handeln ermöglicht. Darüber hinaus sind fachliche Zielorientierungen und Professionalität ermöglichende Rahmenbedingungen entscheidende Voraussetzungen für gelingende Hilfeprozesse (14. Kinder- und Jugendbericht 2013, S. 398). Bemerkenswert ist, dass damit eher die ‚weichen‘ Faktoren einer guten Fachpraxis als starke Wirkfaktoren wie Beteiligung, Aufbau der Qualität der Arbeitsbeziehungen, Verbindlichkeit und Qualität der Kooperation identifiziert werden (ebd., S. 398). Der gegenwärtige neo-liberale Trend, der sich einer Ökonomisierung Sozialer Arbeit auch in der Jugendhilfe verschreibt, ist im Hinblick auf die schmerzhaften Erfahrungen mit der Geschichte der Heimerziehung kritisch einzustufen. Im Hintergrund lauert die Gefahr, über schnelle Maßnahmen und vermeintliche Qualitätsstandards, die Kinder und Jugendlichen aus den Augen zu verlieren. Darüber hinaus benötigt das in den Einrichtungen arbeitende pädagogische Personal Arbeitsbedingungen, die außerhalb der Arbeit in den Einrichtungen, Zeit und Raum für die eigenen Bedürfnisse und zur Erholung lassen. Wir wissen durch die Aufarbeitung der Geschichte der Heimerziehung, dass die dort existierende Gewalt gegenüber den Heimkindern u.a. auf eine physische und psychische Überforderung zurückzuführen war. Auch heute berichten Fachkräfte von Überlastungssituationen, die u.a. wegen dem zurzeit herrschenden Fachkräftemangel entstehen.
Heute zeigt sich die Qualität der stationären Jugendhilfe u.a. durch einen reflexiven, souveränen und nicht verdeckenden Umgang mit dem „dunklen“ Teil ihrer Geschichte (Keupp u.a. 2013, S. 151).
Literatur:
- Kinder- und Jugendbericht: Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Rostock 2013. Verfügbar unter: https://www.bmfsfj.de/blob/93146/6358c96a697b0c3527195677c61976cd/14-kinder-und-jugendbericht-data.pdf 1.
Willy Dorn: Die Treppe. Zeitzeugenbericht. In: Verwahrlost und gefährdet? Heimerziehung in Baden-Württemberg 1949-1975. Die Begleitpublikation zur Wanderausstellung. Hg. von Nastasja Pilz, Nadine Seidu & Christian Keitel. Stuttgart 2015. S. 68-71.
Erving Goffman: Asyle. Über die soziale Situation psychiatrischer Patienten und anderer Insassen. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1973 [orig.: Asylums. Essays on the Social Situation of Mental Patients and other Inmates. Chicago 1961].
Ruth Großmaß und Gudrun Perko: Ethik für Soziale Berufe. Paderborn 2011.
Sylvelyn Hähner-Rombach: „Das ist jetzt das erste Mal, dass ich darüber rede …“. Zur Heimgeschichte der Gustav Werner Stiftung zum Bruderhaus und der Haus am Berg gGmbH 1945-1970. Frankfurt am Main 2013.
Nina Jann: Beschwerdeverfahren in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und ihre Bedeutung für die Arbeit an der Qualität pädagogischer Beziehungen. In: Kinderrechte in pädagogischen Beziehungen (Praxiszugänge 1). Hg. von Annedore Prengel und Ursula Winklhofer. Opladen, Berlin & Totonto 2014. S.187-198.
Manfred Kappeler: Gewalt und Fremdbestimmung in der Sozialen Arbeit im 20. Jahrhundert. In: Widersprüche Heft 118 (2010). S.21-38.
Manfred Kappeler: „Ich konnte nicht länger schweigen – aber wer wird mir glauben?“ Über die Traumatisierungen ehemaliger Heimkinder. In: Widersprüche Heft 131 (2014). S.9-20.
Manfred Kappeler: Anvertraut und ausgeliefert. Vortrag im Rahmen der Ethik-Vorlesung an der Hochschule Esslingen (Fakultät Soziale Arbeit) am 27.5.2014. Verfügbar unter: https://www.hs-esslingen.de/fileadmin/medien/mitarbeiter/iweiser/Vortrag_kappeler_27.5.14.pdf 1.
Heiner Keupp, Florian Straus, Peter Mosser, Wolfgang Gmür und Gerhard Hackenschmied: Sexueller Missbrauch, psychische und körperliche Gewalt im Internat der Benediktinerabtei Ettal. (IPP-Arbeitspapiere 10). München 2013. Verfügbar unter: http://www.ipp-muenchen.de/files/ipp_ettalbericht_2013.pdf 1.
Thomas Köhler-Saretzki: Heimerziehung damals und heute – Eine Studie zu Veränderungen und Auswirkungen der Heimerziehung über die letzten 40 Jahre! Inaugural-Dissertation. Köln 2008. Verfügbar unter: http://kups.ub.uni-koeln.de/2649/1/Diss_Heimerziehung_Koehler.pdf 1.
Andreas Krüger: Psychische Traumatisierung bei Heimkindern der 40er bis 70er Jahre: Seelische Schwerverletzungen mit lebenslangen Folgen. In: Wenn Ehemalige Heimkinder heute zu uns in die Beratung kommen – was müssen oder sollten wir wissen? Hg. von Runder Tisch „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“. Berlin 2010. S. 16-29. Verfügbar unter: http://www.rundertisch-heimerziehung.de/documents/RTH_Materialband.pdf 1.
Carola Kuhlmann: “So erzieht man keinen Menschen!”. Lebens- und Berufserinnerungen aus der Heimerziehung der 50er und 60er Jahre. Wiesbaden 2008.
Carola Kuhlmann: Erziehungsvorstellungen in der Heimerziehung der 50er und 60er Jahre. Expertise für den Runden Tisch Heimerziehung. Maßstäbe für angemessenes Erziehungsverhalten und für Grenzen ausgeübter Erziehungs- und Anstaltsgewalt. Bochum 2010. Verfügbar unter: http://www.rundertisch-heimerziehung.de/documents/RTH_Expertise_Erziehungsvorstellungen.pdf 1.
Katharina Loerbroks: Gut, dass endlich darüber geredet wird – Anliegen und Erfahrungen ehemaliger Heimkinder – Erfahrungen aus der Arbeit der Infostelle. In: Wenn Ehemalige Heimkinder heute zu uns in die Beratung kommen – was müssen oder sollten wir wissen? Hg. von Runder Tisch „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“. Berlin 2010. S. 10-15. Verfügbar unter: http://www.rundertisch-heimerziehung.de/documents/RTH_Materialband.pdf 1.
Jörg Maywald: Der Kinderrechtsansatz in Einrichtungen für Kinder – Auswirkungen auf die Qualität pädagogischer Beziehungen. In: Kinderrechte in pädagogischen Beziehungen Band 1. Praxiszugänge. Hg. von Annedore Prengel und Ursula Winklhofer. Opladen, Berlin & Totonto 2014. S. 91-99.
Birgit Meyer und Ulrike Zöller: Die Stimme der Betroffenen. Ehemalige Heimkinder in Baden-Württemberg. In: Widersprüche 132 (2014). S. 111-122.
Nastasja Pilz, Nadine Seidu & Christian Keitel (Hg.): Verwahrlost und gefährdet? Heimerziehung in Baden-Württemberg 1949-1975. Die Begleitpublikation zur Wanderausstellung. Stuttgart 2015.
Bundesnetzwerk Ombudschaft – Kinder- und Jugendhilfe: Flyer. Berlin 2017. Verfügbar unter: http://ombudschaft-jugendhilfe.de/wp-content/uploads/BNW_Ombudschaft_Flyer_FINAL.pdf 1.
Johannes Richter: Aus Fehlern lernen? Jugendhilfegeschichte jenseits der Historisierung. In: Widersprüche 131 (2014). S. 39-53.
Runder Tisch „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“: Downloads diverser Berichte. Verfügbar unter: http://www.rundertisch-heimerziehung.de/downloads.htm 9.
Runder Tisch „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“: Abschlussbericht. Berlin 2010. Online verfügbar unter: http://www.rundertisch-heimerziehung.de/documents/RTH_Abschlussbericht.pdf 1.
Katharina Rutschky: Schwarze Pädagogik. Quellen zur Naturgeschichte der bürgerlichen Erziehung. Berlin 1977.
Susanne Schäfer-Walkmann, Constanze Störk-Biber und Hildegard Tries: Die Zeit heilt keine Wunden. Heimerziehung in den 1950er und 1960er Jahren in der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Stuttgart 2011.
Peter Schmitt: Gebt mir mein Lachen zurück. Zeitzeugenbericht. In: Verwahrlost und gefährdet? Heimerziehung in Baden-Württemberg 1949-1975. Die Begleitpublikation zur Wanderausstellung. Hg. von Nastasja Pilz, Nadine Seidu & Christian Keitel. Stuttgart 2015. S. 72-77.
Peter Wawerzinek: Rabenliebe. München 2012.
Peter Wensierski: Schläge im Namen des Herrn: Die verdrängte Geschichte der Heimkinder in der Bundesrepublik. München 2007.
Mechthild Wolff: Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der Heimerziehung – zur Geschichte von Unrecht ohne Konsequenzen. In: Wenn Ehemalige Heimkinder heute zu uns in die Beratung kommen – was müssen oder sollten wir wissen? Hg. von Runder Tisch „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“. Berlin 2010. S. 30-41. Verfügbar unter: http://www.rundertisch-heimerziehung.de/documents/RTH_Materialband.pdf 1.
ZEIT Online (2015): Heimerziehung. Heimkinderfonds wird um 182 Millionen Euro erhöht. Verfügbar unter: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-07/heimerziehung-heimfonds-west-aufstockung-verlaengerung-kabinett 12.
Ulrike Zöller: Die Stimme der Betroffenen. Ehemalige Heimkinder in Baden-Württemberg. In: Verwahrlost und gefährdet? Heimerziehung in Baden-Württemberg 1949-1975. Die Begleitpublikation zur Wanderausstellung. Hg. von Nastasja Pilz, Nadine Seidu & Christian Keitel. Stuttgart 2015. S. 16-23.
Film:
Weichenstellung: Lebensprägung Heim. Filmische Dokumentation. Regie und Schnitt: Markus Ziegler, Kamera: Christian Bäucker. Dauer: 30 Min / 2015. Verfügbar unter: https://www.landesarchiv-bw.de/web/61052 1.
Die Verfasserin ist Vorsitzende des Beirats der Anlauf- und Beratungsstelle Heimerziehung der Jahre 1949-1975 in Baden-Württemberg.
[1] Der vorliegende Artikel ist angelehnt an eine Veröffentlichung, die in der Publikation zur Wanderausstellung: Verwahrlost und gefährdet? Heimerziehung in Baden–Württemberg 1949—1975 erschienen ist (Zöller 2015).
[2] Eindrucksvoll berichten ehemalige Heimkinder im Film “Weichenstellung: Lebensprägung Heim” (2015), der in der Wanderausstellung „Verwahrlost und gefährdet? Heimerziehung in Baden–Württemberg 1949—1975“ zu sehen ist, über ihre persönlichen Erfahrungen und Demütigungen während ihrer Heimzeit. In der zur Wanderausstellung erschienenen Begleitpublikation (2015) geben die Zeitzeugenberichte von Willy Dorn und Peter Schmitt erschütternde biografische Einblicke.
[3] An dieser Stelle wird der Begriff „pädagogisch“ bewusst in Klammern gesetzt, da das Personal in den Heimen meistens nicht pädagogisch oder erzieherisch ausgebildet war.
[4] Heimkinder waren in großem Maße sexualisierter Gewalt ausgesetzt. Da für Heimkinder der Jahre 1994-1975 die erlittenen sexualisierten Straftaten nach den Vorgaben des Strafgesetzbuchs, denen des Schadensersatzrechts i.S. des BGB, aber auch nach dem Opferentschädigungsgesetz verjährt sind, kommt es zu keiner Aufarbeitung durch die Justiz, gibt es keinen Schadensersatz bzw. erhalten sie keine Entschädigung. Eine Reform des Opferentschädigungsrechts, wie es seit Jahren angekündigt ist, steht noch aus.
[5] Eine kritische Einschätzung zum Fonds Heimerziehung und seinen Leistungen gibt Manfred Kappeler im Rahmen der Ethik-Vorlesung an der Hochschule Esslingen mit seinem Vortrag „Anvertraut und ausgeliefert. Statt Hilfe und Unterstützung erfuhren sie Unrecht und Leid – Kinder und Jugendliche in der Heimerziehung der Vierziger-Siebzigerjahre“ (Kappeler 2014).
[6] Aktuell haben die Lenkungsausschüsse des Fonds Heimerziehung eine wissenschaftliche Evaluation beauftragt, mit dem Ziel, herauszufinden, inwieweit die Fondsziele bei den Betroffenen erreicht werden konnten. Erste Ergebnisse sollen Ende 2018 vorliegen.
[7] Einen Einblick in die Stellungnahmen zum Regierungs-Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) in der Fassung vom 15. Mai 2017 (Drucksache 18/12330) kann unter https://www.bundestag.de/ausschuesse18/a13/anhoerungen/stellungnahmen-inhalt/510182 abgerufen werden.