Deutschland soll »kriegstüchtig« werden, und die Berliner Regierung hat astronomische Ausgaben für die Aufrüstung bereitgestellt. Denn angeblich will Russland nach der Ukraine Westeuropa erobern, auch wenn es dafür keinerlei Belege gibt und Putin solche Absichten niemals geäußert hat. Trotzdem wird in einem Maße hochgerüstet, dass inzwischen ein dritter Weltkrieg nicht mehr auszuschließen ist. Dennoch gibt es kaum Widerstand gegen diese destruktive Politik, ebenso wenig gegen die übermäßige Reglementierung, Digitalisierung und Überwachung, den Weg nicht nur Deutschlands in den Totalitarismus. Der nachstehende Beitrag ist ein Auszug aus dem Buch „Geopolitik im Überblick“.
Das Bundeskriminalamt mit nachrichtendienstlichen Befugnissen
Schon seit etwa zwei Jahrzehnten ist in Deutschland ein rapide fortschreitender Demokratieabbau zu verzeichnen. So wurden mit dem 2009 in Kraft getretenen sogenannten BKA-Gesetz die Befugnisse des Bundeskriminalamts zur »Gefahrenabwehr« in erheblichem Maße ausgeweitet.
Das Amt wurde seinerzeit – ähnlich dem FBI – in eine zentrale Polizeibehörde mit nachrichtendienstlichen Befugnissen umgewandelt, was eine völlige Veränderung des deutschen Sicherheitssystems bedeutete. Denn die bis dahin aufgrund der bitteren Erfahrungen aus der Nazizeit gebotene strikte Trennung von Polizei und Geheimdiensten wurde mit diesem »Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt« aufgehoben.
Mit einer Neufassung des Gesetzes im Jahr 2018 (zuletzt geändert am 30. Juli 2024) hat das BKA außerdem das Recht erhalten, präventive Ermittlungen ohne konkreten Tatverdacht als »Vorfeldermittlungen« durchzuführen. Dabei unterliegt die Behörde nicht mehr der Leitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft. Der genaue Titel lautet: Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (Bundeskriminalamtgesetz – BKAG). Die Grenzen sind sehr weit gesteckt, genau genommen gibt es gar keine mehr. Wer verdächtigt wird, kann schnell in einen rechtsfreien Raum geraten. Zum Beispiel lautet § 46 Absatz 1:
Das Bundeskriminalamt kann zur Abwehr einer dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten ist, durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen
- das nichtöffentlich gesprochene Wort einer Person abhören und aufzeichnen […]
- Lichtbilder und Bildaufzeichnungen über diese Person herstellen, wenn die Abwehr der Gefahr auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.
Diese Maßnahmen dürfen nur auf Antrag der Präsidentin oder des Präsidenten des BKA oder ihrer Vertretung durch ein Gericht angeordnet werden. Aber bei »Gefahr im Verzug«, was in der Praxis schnell mal der Fall ist, kann die Anordnung auch direkt durch die Präsidentin oder den Präsidenten des BKA getroffen werden, sodass den immer hemmungsloser vorgehenden Staatsschutzorganen Tür und Tor geöffnet wurde.
Zulässig wurden Eingriffe in wesentliche Bürgerrechte: Telefonüberwachung, Online-Durchsuchungen privater Computer, umfangreiche Datenerfassung und -speicherung sowie Ausspähung von Wohnungen mit Abhöranlagen und Kameras. Zur Verhinderung von Straftaten sind Präventivmaßnahmen erlaubt, Wohnungen von Verdächtigten und deren Kontaktpersonen können heimlich betreten und ausspioniert werden (§ 61 BKAG). Ein Zeugnisverweigerungsrecht für die Berufsgeheimnisträger Journalisten, Ärzte oder Rechtsanwälte ist im Rahmen erweiterter Prüfungsbefugnisse des BKA praktisch abgeschafft.
Ein wesentlicher Schritt in den Überwachungsstaat war bereits 2016 die Freigabe des »Staatstrojaners« durch das Bundesinnenministerium. Dabei handelt sich um eine Software, mit der staatliche Organe in die Computer und Smartphones von Verdächtigten eindringen und deren Kommunikation überwachen können. Damit werden weitere kaum noch zu kontrollierende, schwerwiegende Eingriffe staatlicher Organe in die Privatsphäre ermöglicht.
Ermessensentscheidungen in Sachen Staatsschutz
Die Termini in den neueren Staatsschutzgesetzen, mit denen Ermächtigungen ausgesprochen werden, sind extrem auslegungsfähig, wodurch übereifrige oder auch böswillige »Staatsschützer«, von denen es schon wieder Legionen gibt, quasi nach Belieben schalten und walten können. Wer andere Ansichten als die Regierung und ihre dienstbaren Medien vertritt, könnte nach Einschätzung von »Verfassungsschützern« eventuell die Grundlagen oder den Bestand des Staates gefährden. Wer die Ursachen des Ukraine-Konflikts hinterfragt oder die Mitgliedschaft in der NATO in Zweifel zieht, könnte eine Gefahr darstellen. Wer eine Friedensdemonstration angemeldet hat, könnte eine Gefahr für Leib und Leben heraufbeschwören, darf also ausgespäht werden. Die Folgen für die Einzelnen und für die Gesellschaft sind unberechenbar.
Hinzu kommt ein neuer, ungewöhnlich umfangreicher Straftatbestand im Strafgesetzbuch. Am 20. Oktober 2022 verabschiedete der Deutsche Bundestag – von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen – eine Änderung des Paragrafen 130 StGB: Volksverhetzung. Der umfangreiche Wortlaut ist für Laien kaum verständlich, ein augenfälliges Beispiel für ideologisch beeinflusste Strafgesetzgebung.
Bestraft werden können: Aufruf zum Hass oder Aufstachelung zu Gewalt gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen ebenso wie das Verharmlosen, Leugnen oder Billigen von Völkermorden oder Billigung von nationalsozialistischer Gewalt- und Willkürherrschaft usw. Das kann in öffentlichen Versammlungen, bei Demonstrationen oder auch im Internet zum Beispiel durch »Hasskommentare« erfolgen.
Diese verklausulierte Strafbestimmung lässt Staatsanwaltschaft und Gerichten einen sehr weiten Ermessensspielraum. Genau genommen bedeutet das: Wer sich in einer Weise öffentlich äußert, die von der Obrigkeit missbilligt wird, kann womöglich streng bestraft werden – ein weiterer Schritt zur Einschränkung von Grundrechten, insbesondere der Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Freiheit der Wissenschaft und Kunst.
Hautnah bekam das der Bremer Politikwissenschaftler und Künstler Rudolf Bauer zu spüren. Fünf zum Teil bewaffnete und mit Schutzwesten ausgestattete Vollzugsbeamte standen am 10. August 2023 frühmorgens vor seiner Tür, um auf Beschluss des Bremer Amtsgerichts seine Wohnung »wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen« zu durchsuchen. Bauer hatte auf Instagram politische Kunst veröffentlicht, darunter vier Bildmontagen, in denen unter anderem nationalsozialistische Symbole verwendet wurden.
In Hamburg wurde ein 62-Jähriger zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro verurteilt, weil er mit einem großen »Z« an der Heckscheibe seines Autos durch die Stadt gefahren war. Das »Z« sei das Symbol der russischen Kriegsführung in der Ukraine, befand eine Richterin am Hamburger Amtsgericht. Die Botschaft des Angeklagten sei demnach gewesen: Ich stehe hinter Putin. Ein Sprecher des Gerichts erklärte: »Darin liegt nach Auffassung des Gerichts über eine Solidarisierung mit Russland hinaus ein Gutheißen des Ukraine-Krieges vor, bei dem es sich um einen Angriffskrieg im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches handelt.« An der Begründung fällt auf, dass sich das Gericht anmaßt, den Ukraine-Krieg als »Angriffskrieg im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches« zu werten, wozu die fachlichen Voraussetzungen überhaupt nicht gegeben sind.
Wie weit Staatsanwälte und Richter zu gehen bereit sind, zeigte sich in Weimar während der Corona-Krise. Hier traf es groteskerweise einen Richterkollegen. Weil er die Maskenpflicht für Schüler an zwei Schulen aufgehoben hatte, wurden sein Büro, seine Wohnung und das Auto durchsucht sowie sein Handy beschlagnahmt. Zu der Zeit fanden sich auch Gründe, Hausdurchsuchungen bei Spitzenvertretern der zugelassenen, aber nicht genehmen Partei dieBasis durchzuführen. Offensichtlich hatten Vertreter der Staatsgewalt bis in die Kommunen hinein, wo Beamte im Verordnungswege Grundrechte außer Kraft setzten, jegliches Maß für Rechtsstaatlichkeit verloren.
Besonderer Schutz, besondere Diskriminierung
Inzwischen sollen Personen des politischen Lebens besonderen Schutz vor verbalen Zumutungen genießen. Nach Auffassung des Gesetzgebers, also der Personen des politischen Lebens im Parlament, reichten die Bestimmungen der Paragrafen 185, 186 und 187 des Strafgesetzbuches (Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung) nicht aus; daher wurde 2021 ein Paragraf 188 eingefügt, der die gleichen Delikte gegen den besagten Personenkreis regelt, allerdings mit erhöhter Strafandrohung.
Gebrauch gemacht wurde davon beim Amtsgericht Bamberg. Es verurteilte den Chefredakteur des Deutschland-Kuriers, David Bendels, zu sieben Monaten Haft auf Bewährung, weil er ein satirisches Bild von Bundesinnenministerin Nancy Faeser veröffentlicht hatte, auf dem sie ein Schild mit der Aufschrift »Ich hasse die Meinungsfreiheit« in Händen hielt. Die Entscheidung des Gerichts wurde unter anderem von dem Juristen und ehemaligen Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages, Wolfgang Kubicki, mit den Worten kritisiert: »ein wahrlich schandhaftes Urteil«
Ein weiteres Opfer des Paragrafen 188 StGB wurde ein 64-jähriger Rentner aus Bamberg. Er hatte auf der Online-Plattform X ein Foto geteilt, das Wirtschaftsminister Robert Habeck mit der Unterzeile »Schwachkopf PROFESSIONAL« zeigte, ähnlich gestaltet wie eine Werbung des Haarprodukte-Herstellers Schwarzkopf. Daraufhin erwirkte die Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluss wegen des angeblich besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung. In den frühen Morgenstunden des 12. Novembers 2024 stand die Polizei vor der Tür des Rentners und beschlagnahmte sein Tablet.
Es sind, selbst wenn man die völlig unbestimmten, der Auslegung preisgegebenen Gesetze akzeptieren würde, unverhältnismäßige, schikanöse und unsinnige Maßnahmen. Die Obrigkeit geht immer rigoroser und zunehmend rechtswidrig gegen Menschen vor, die von der vorgegebenen politischen Linie abweichen. Wer sich nicht subaltern verhält, womöglich Maßnahmen der Regierung kritisiert oder die unbewiesenen Behauptungen, Verurteilungen und die Lügen der Politiker und Journalisten in Zweifel zieht, wird diskreditiert.
Das traf sogar die ehemalige ARD-Russlandkorrespondentin Gabriele Krone-Schmalz, nachdem sie in einem Interview eher zurückhaltend von »unprofessionell arbeitenden Medien« gesprochen hatte. Prompt wurden ihr »Verdrehungen« und die Verbreitung von Halbwahrheiten und Falschaussagen sowie der »manipulative Gebrauch von Quellen« vorgeworfen; sie betreibe Desinformation, so hieß es immer öfter. Nachvollziehbar begründet wurden diese Vorwürfe nicht. Offenbar sind gut honorierte Auftragsschreiber engagiert, die sich viel Arbeit machen, um die Reputation kritischer Bürger infrage zu stellen.
Der Betreiber des reichweitenstarken Internetforums KenFM, Ken Jebsen (bürgerlicher Name Kayvan Soufi-Siavash), wurde in einer konzertierten Medienkampagne herabgewürdigt und diskreditiert; ihm wurden seine Bankkonten gekündigt, und er konnte in Deutschland kein neues Konto eröffnen. Der Journalist wurde auf offener Straße belästigt, YouTube sperrte seinen Kanal, und der Verfassungsschutz führte KenFM als Verdachtsfall. Soufi-Siavash sah sich gezwungen, die Plattform einzustellen und seinen Wohnsitz ins Ausland zu verlegen. Er hatte unter anderem Interviews mit namhaften Persönlichkeiten wie Eugen Drewermann, Rita Süssmuth, Willy Wimmer, Wolfgang Wodarg, Moshe Zuckermann, Andreas von Bülow oder Michael Buback veröffentlicht.
Diskriminierung blieb auch dem ehemaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder nicht erspart. Ihm wurde 2022, also kurz nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine, sein Bundestagsbüro einschließlich des Personals entzogen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags begründete seine Entscheidung damit, dass der Altkanzler keine Verpflichtungen aus seinem Amt mehr wahrnehme. Obwohl Schröder nach wie vor Kontakte nach Russland pflegt, die künftig von Bedeutung sein könnten.
Dagegen darf die US-affine Ex-Kanzlerin Angela Merkel, die den Frieden in der Ukraine verhindert hat, weiterhin ein Bundestagsbüro mit neun Angestellten auf Staatskosten unterhalten, um weitere Aufgaben für die Bundesrepublik Deutschland wahrzunehmen, wozu die Teilnahme an Staatsbanketten, Staatsakten oder Symposien gehört. Und auch der umstrittene Ex-Bundespräsident Christian Wulff sowie Joachim Gauck, der gerne für Demokratie und Freiheit in anderen Ländern eintritt, dürfen einen höchst privilegierten, staatlich finanzierten Ruhestand mit Büros und Personal genießen.
Wie weit die Böswilligkeiten, nicht nur gegen Gerhard Schröder, inzwischen gehen, bewies beispielhaft die Sparkasse Hannover. Sie blockierte Überweisungen der Nord Stream 2 AG aus der Schweiz, bei der Schröder Vorsitzender des Verwaltungsrates ist. Die Sparkasse begründete ihre Maßnahme mit der Sorge vor Strafmaßnahmen wegen Verstoßes gegen Sanktionen. Zwar steht Schröder nicht auf einer Sanktionsliste, aber die Nord Stream 2 AG ist eine Tochtergesellschaft des sanktionierten russischen Gaskonzerns Gazprom. Es wird vermutet, dass die Zurückweisung der Zahlungen auf Druck des Hannoverschen Oberbürgermeisters Belit Onay (Bündnis 90/Die Grünen) erfolgt sein könnte, der seit Juni 2025 Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Hannover ist. In den Medien wurde der Vorgang allgemein begrüßt. Die Titelzeile in der Bild-Zeitung lautete: »Sparkasse sperrt Schröders Konto für Russen-Geld.« (…)
Der Schriftsteller und Publizist Dr. jur. Wolfgang Bittner lebt in Göttingen. Er hat über 80 Bücher veröffentlicht, u.a. „Die Eroberung Europas durch die USA“ (2014), „Die Heimat, der Krieg und der Goldene Westen“ (Roman, 2019) und „Deutschland – verraten und verkauft“ (2021). Der vorstehende Beitrag ist ein Auszug aus dem Buch „Geopolitik im Überblick. Deutschland-USA-EU-Russland“, das kürzlich im Verlag Hintergrund in der Reihe Wissen Kompakt erschienen ist.
Bild mit Hilfe von KI generiert





















