Übersetzung: (Spanisch-Deutsch): Prof. Dr. Wolfgang Jantzen
In der Allgemeinen Deklaration der Menschenrechte (1948) widerspiegeln sich in klarer und präziser Weise die Rechte und Freiheiten aller Menschen; wenn es auch zutrifft, dass die Mehrheit der Staaten diese Rechte und Freiheiten in ihrem juristischen Rahmen sich zu eigen gemacht und aufgenommen hat, bleibt diese bedeutende Deklaration jedoch auch weiterhin ein ungelöstes Problem für einen erheblichen Teil der Weltbevölkerung.
Auf dem amerikanischen Kontinent war die Charta (Vertrag) der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) das erste regionale Instrument zum Schutz der Menschenrechte und das zweite, von großer Bedeutung, die Amerikanische Erklärung der Menschenrechte und -pflichten, welche für Mexiko Professor Jaime Torres Bodet, Außenminister, Bildungssekretär und Generaldirektor der UNESCO (1948)[2], einleitete.
Andere Instrumente in diesem Bereich, die Mexiko förderte und denen es beitrat sind die Amerikanische Konvention der Menschenrechte (Pakt von San José, 1981)[3] und das Zusatzprotokoll zur Amerikanischen Konvention der Menschenrechte hinsichtlich der Ökonomischen, Sozialen und Kulturellen Rechte, das „Protokoll von San Salvador“,[4] welches Mexiko 1996 ratifizierte. Mexiko ist zudem Mitglied des Interamerikanischen Systems der Schutzes der Menschenrechte, das zwei Instanzen umfasst: Die Interamerikanische Kommission der Menschenrechte und den Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Im Fall von Mexiko berücksichtigt die gültige Politische Verfassung von 1917 einen bedeutenden Katalog Sozialer Rechte in ihren Artikeln. Es war das erste Land der Welt, das diese mit einbezog.
Zweifelssohne war jedoch die am 10. Juni 2001 veröffentlichte Verfassungsreform eine der wichtigsten, die im Bereich der Menschenrechte vollzogen wurde. In Artikel 1 der Verfassung wurde der Begriff des Individuums durch den der Person ersetzt. Dies nahm in formaler Hinsicht ebenso die Anerkennung der Menschenrechte auf, wie diese sich in den internationalen Abkommen widerspiegeln, deren Teil Mexiko ist, wie die Garantien für ihren Schutz. Außerdem legte sie fest, dass die zu den Menschenrechten relativen Normen in Übereinstimmung mit dieser Konvention und den einschlägigen internationalen Verträgen interpretiert werden, indem sie (nach dem Grundsatz „pro persona“) zu jedem Zeitpunkt einen weitestgehenden Schutz favorisiert. Die Behörden haben im Rahmen ihrer Kompetenzen die Verpflichtung die Menschenrechte zu fördern, zu respektieren, zu schützen und in Übereinstimmung mit den Prinzipien der Universalität, der Interdependenz, der Unteilbarkeit und der Fortschrittlichkeit zu garantieren. Folglich muss der Staat im Rahmen der gesetzlich festgelegten Bedingungen Verletzungen der Menschenrechte vorbeugen, sie untersuchen, sie bestrafen und wiedergutmachen.
Artikel 3o der Verfassung, welcher den juristischen Rahmen der Erziehung in unserem Land begründet, legt im zweiten Paragraphen fest: „Die vom Staat zur Verfügung gestellte Erziehung zielt darauf, alle Fähigkeiten des Menschen harmonisch zu entwickeln und zugleich in ihm die Liebe zum Vaterland, die Achtung der Menschenrechte und das Bewusstsein der internationalen Solidarität, in die Unabhängigkeit und die Gerechtigkeit zu fördern.
Erziehung und Menschenrechte
Die formale Anerkennung der Menschenrechte in der Verfassung von Mexiko garantiert nicht automatisch, dass diese in vollem Umfang genossen werden können, und daher ist das Engagement und das Bestreben aller Mexikaner unabdingbar, eine Summe des Willens in allen Bereichen, um bessere Ergebnisse zu erhalten.
Die Erziehung und im besonderen die öffentliche Schule sind zweifelsohne der privilegierte Bereich, um die Respektierung und die Gültigkeit der fundamentalen Rechte aller Menschen zu befördern. Und die Lehrerinnen und Lehrer sind zweifelsohne Schlüssel-Akteure in dieser Aufgabe. Daher haben, im Jahre 2014, die Nationale Gewerkschaft der Erziehungsarbeiter (SNTE) und die Nationale Kommission der Menschenrechte (CNDH), als für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte zuständige Regierungsbehörde, eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, unter Nutzung von Mechanismen gegenseitiger Unterstützung die Durchführung von wissenschaftlichen Aktivitäten zugunsten von Lehrern aus Mexiko vorzuschlagen und zu entwickeln, in Übereinstimmung, dass sie Jahr für Jahr ratifiziert wird.
Die CNDH und der SNTE stimmen hierin überein, dass die vollständige und effektive Ausübung der Menschenrechte die solideste Basis für Fortschritte im demokratischen Leben bilden. Die Erziehung ist bindend und befähigend für den Aufbau und die Eroberung der anderen Rechte; ohne Erziehung können die Personen keinen Zugang zu Rechten wie beispielsweise zu denen auf Arbeit oder Gesundheit erlangen; wenn sie es versuchen, werden sie es auf schlechte, ungerechte Weise und unter ungünstigen Bedingungen tun.
Der nationale Präsident der SNTE, der Lehrer Diaz de la Torre, erinnerte anlässlich der Ratifikation der Übereinstimmung, dass die Lehrertätigkeit immer mit den Postulaten und Werten der Allgemeinen Menschenrechtserklärung verbunden war und dass „von den öffentlichen Schulen aus Lehrerinnen und Lehrer ebenso die Entwicklung einer staatsbürgerlichen, demokratischen und ethischen Kultur befördern wie die Stärkung der Werte, die zur Erhaltung des Friedens, der Freiheit und der Achtung der Menschenwürde beitragen. Die öffentliche Schule konstituiert einen unverzichtbaren Raum, einen Raum par excellence, um zusammen mit der Familie, der Kindheit und der Jugend die Werte des Respekts, der Solidarität, der Toleranz und des harmonischen Zusammenlebens zu konsolidieren.“ In dieser Hinsicht hat seinerseits der Nationale Ombudsmann Luis Raúl González Pérez (CNDH), hervorgehoben: „die Prävention ist ihrerseits die beste Verteidigung, über die wir gegen die Verletzungen der Menschenrechte verfügen, und in dem präventiven Bereich ist die Erziehung das mächtigste Werkzeug.“
Die Ausbildung der Lehrenden: Grundlage der Strategie der SNTE, um die Kultur der Menschenrechte zu stärken.
Die Agenda der SNTE im Bereich der Menschenrechte, der Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung, basiert auf der Ausbildung und Begleitung der Lehrenden im Klassenraum, in unterschiedlichen mit den Menschenrechten verbundenen Bereichen, damit die nötigen Elemente zur Geltung kommen, um die Kultur des Respekts und der Toleranz bei den Schülerinnen und Schülern heranzubilden und zu übermitteln. Dazu gehören die folgenden Aktivitäten:
- Kurs „Menschenrechte, Gleichstellung und Perspektiven der Geschlechter, Arten und Typen der Gewalt und Kompetenzen im Arbeitsrecht“.
- Kurs „Spezialisiert auf Gewalt an Schulen“.
- Kurs „Schulisches Zusammenleben unter der Perspektive der Menschenrechte“.
- Werkstätten zur Geschlcehtergleichstellung: „Dialoge mit Erziehungsgemeinschaften.
- Wettbewerbe der Förderer der Menschenrechte (Zeichenwettbewerbe Essays, Poster und Erzählungen).
- Botschafter-Programm der Nationalen Gewerkschaft der Erziehungsarbeiter (SNTE).
- a) Kurs: Menschenrechte, Gleichstellung und Perspektiven der Geschlechter, Arten und Typen der Gewalt und Kompetenzen im Arbeitsrecht:
Ziel: Den Erziehungsarbeitern das Studium und die Aneignung der basalen Konzepte der Menschenrechte und ihrer Garantien erleichtern.
Inhalt: Ist zusammengesetzt aus 10 Modulen, die asynchron auf einer virtuellen Plattform studiert werden und 4 samstäglichen, aufeinander folgenden Konferenzen, um sie sich in Echtzeit vorzustellen.
Modul 1. Historische Entwicklung der Menschenrechte.
Modul 2. Konzept und Begründung der Menschenrechte.
Modul 3. Die Menschenrechte im mexikanischen Konstitutionalismus.
Modul 4. Das System des gerichtlichen Schutzes der Menschenrechte in Mexiko.
Modul 5. Das System des außergerichtlichen Schutzes der Menschenrechte in Mexiko.
Modul 6. Der internationale und nationale Schutz der Menschenrechte.
Modul 7. Das Beschwerdeverfahren bei den Organisationen zum Schutz der Menschenrechte in Mexiko.
Modul 8. Gleichstellung zwischen Männern und Frauen und Geschlechterperspektive.
Modul 9. Menschenrechte, die unterschiedlichen Formen und Modalitäten der Gewalt und ihrer Prävention.
Modul 10. Zuständigkeitsbereich und fehlende Zuständigkeit der Nationalen Menschenrechtskommission am Arbeitsplatz.
Aufeinander folgende Echtzeitkonferenzen:
- Menschenrechte der Mädchen, Jungen und Heranwachsenden.
- Diskriminierung von Gruppen in der Situation der Verwundbarkeit.
III. Methodologie für das Lehren der Menschenrechte.
- Erziehung für den Frieden und die Menschenrechte.
Reichweite:
Durchführungen: 6
Einschreibungen: 33.676
Teilnehmende an Video-Konferenzen: 211.138
- b) Kurs, spezialisiert auf Gewalt an Schulen.
Ziel: Mit notwendigen Werkzeugen versehen, um gewaltfreie Umgebungen in den schulischen Räumen zu schaffen.
Inhalt: Ist zusammengesetzt aus 4 Modulen, die asynchron auf einer virtuellen Plattform studiert werden und 4 samstäglichen, aufeinander folgenden Konferenzen, um sie sich in Echtzeit vorzustellen.
Modul 1. Befugnisse und Angelegenheiten im Zuständigkeitsbereich des Lehrpersonals der SNTE, nationaler Rechtsrahmen und rechtskräftige internationale Verträge in Mexiko, zum Schutz und Verteidigung des Menschenrechts auf Bildung.
Modul 2. Zuständigkeitsbereich der Nationalen Kommission für Menschenrechte (CNDH),
der Interamerikanischen Menschenrechtskommission und des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Bereich der Erziehung.
Modul 3. Familiäre Gewalt.
Modul 4. Schulische Gewalt.
Aufeinander folgende Echtzeitkonferenzen:
- Schulische Gewalt und Menschenrechte.
- Formen und Anregungen zur Intervention gegenüber schulischer Gewalt.
III. Methodologie und didaktische Behandlung für die Prävention und Intervention von schulischer Gewalt.
- Vermittlung und Schaffung einer Umgebung frei von schulischer Gewalt.
Reichweite:
Durchführungen: 10
Einschreibungen: 35. 721
Teilnehmende an Video-Konferenzen: 106,035
- c) Kurs zum schulischen Zusammenleben unter der Perspektive der Menschenrechte.
Ziel: Durch ein gesundes Zusammenleben Bewusstsein über die Menschenrechte und die Bedeutung ihrer Anwendung im Raum der Erziehung ausbilden.
Inhalt: Ist zusammengesetzt aus 6 Modulen, die asynchron auf einer virtuellen Plattform studiert werden und 4 samstäglichen, aufeinander folgenden Konferenzen, um sie sich in Echtzeit vorzustellen.
Modul 1. Die Würde des Seins.
Modul 2. Die menschenwürdige Schule.
Modul 3. Die Menschenrechte und die der Teilnehmenden des Erziehungsprozesses.
Modul 4. Ethik und staatsbürgerliche Bildung.
Modul 5. Die sozioemotionale Bildung.
Modul 6. Das schulische Zusammenleben.
Aufeinander folgende Echtzeitkonferenzen:
- Der/die Andere: Demokratische, friedliche und verständnisvolle Beziehungen mit ihm/ihr.
- Würde und Entwicklung sozial-emotionaler Kompetenzen.
III. Differenzierte Pädagogik für die Erziehen der Gleichstellung.
- Mitverantwortlichkeit im schulischen Zusammenleben. Kontrolle oder Selbstregulierung?
Reichweite:
Durchführungen: 7
Einschreibungen: 12.010
Teilnehmende an Video-Konferenzen: 31.244
- d) Werkstätten zur Gleichheit der Geschlechter: „Dialoge mit Erziehungsgemeinschaften“.
Ziel: Die Mitglieder der erzieherischen Gemeinschaft sensibilisieren, um die Kräfte im Kampf gegen Diskriminierung und Gewalt zu vereinen.
Inhalte:
Werkstatt 1
Menschenrechte und Geschlechtergleichstellung
Die Menschenrechte unter einer Perspektive der Geschlechtergleichstellung. Die theoretischen und praktischen Werkzeuge.
Die Menschenrechte der Frauen.
Gender-Mainstreaming als eine Methode der institutionellen Transformation, die Gleichstellung der Geschlechter zu integrieren sucht.
Die Maskulinitäten.
Die familiären Verantwortlichkeiten.
Die Bedeutung einer inklusiven Sprache.
Werkstatt 2
Belästigung, sexuelles Mobbing und Bullying
Konzeptueller Rahmen
normativer Rahmen
Strategien der Prävention und Aufmerksamkeit
Werkstatt 3
Rechte der Indigenen Völker und Gemeinden
Diskriminierung, Interkulturalität und Menschenrechte
Normativer nationaler und internationaler Rahmen
Rechte der indigenen Völker und Gemeinschaften unter der Perspektive der Geschlechtergleichstellung
Reichweite:
Teilnehmende an den Werkstätten: 11.912
- e) Wettbewerbe der Förderer der Menschenrechte (Zeichenwettbewerbe Essays, Poster und Erzählungen)
Zeichen-Wettbewerb „Meine Menschenrechte und meine Verantwortlichkeiten“
Ziel: Durch die Zeichnung, als Ausdrucksmittel des Wissens über Rechte und Pflichten, zur Verbreitung und Ausübung der Menschenrechte ebenso wie zur Verantwortung für sich selbst und für andere beizutragen.
Gerichtet an: Für die Stufen 4, 5, 6 der öffentlichen Primarschule des Nationalen Erziehungs-Systems eingeschriebene Schüler.
Reichweite:
Teilnehmende Gewerkschafts-Sektionen: 52
Teilnehmende Schüler: 2.107
Teilnehmende Lehrkräfte: 2.086
Essay-Wettbewerb „Die schulische Praxis unter der Perspektive der Geschlechtergleichstellung“
Ziel: Zur Verbreitung und Ausübung der Menschenrechte ebenso beizutragen wie die Kultur der Geschlechtergleichstellung und -gerechtigkeit zu stärken, indem die Lehrkräfte eingeladen werden, durch einen Text ihre Vision und ihre Vorschläge für eine verantwortungsvolle und engagierte Schule mit der Gemeinschaft der Erzieherinnen und Erzieher zu teilen.
Gerichtet an: Dem nationalen Erziehungssystem zugeteilte Lehrerinnen und Lehrer, Mitglieder der SNTE
Teilnehmende Gewerkschaftssektionen: 34
Teilnehmende Lehrkräfte: 208
Erzähl-Wettbewerb „Die Menschenrechte und die Freundschaft“
Ziel: Über das geschriebene Wort, als Ausdrucksmittel des Wissens über Rechte und Verpflichtungen, sensibilisierend für die Bedeutung der Verantwortlichkeit für sich selbst und die Anderen zur Verbreitung und Ausübung der Menschenrechte beizutragen.
Gerichtet an: Schüler der öffentlichen Sekundarstufe, wo die der SNTE angeschlossenen Lehrkräfte arbeiten.
Teilnehmende Gewerkschaftssektionen: 35
Teilnehmende Schülerinnen und Schüler: 1.984
Teilnehmende Lehrkräfte: 1.975
Poster-Wettbewerb „Jugendliche für die Gleichstellung der Geschlechter“
Ziel: Über das Zeichnen, als Ausdrucksmittel des Wissens über Rechte und Verpflichtungen, sensibilisierend für die Bedeutung der Verantwortlichkeit für sich selbst und die Anderen zur Verbreitung und Ausübung der Menschenrechte beizutragen,. .
Gerichtet an: Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Oberstufe, wo die der SNTE angeschlossenen Lehrkräfte arbeiten.
Teilnehmende Gewerkschaftssektionen: 33
Teilnehmende Schülerinnen und Schüler:997
Teilnehmende Lehrkräfte: 995
- f) Botschafter-Programm der Nationalen Gewerkschaft der Erziehungsarbeiter (SNTE)
Ziel: Durch die Kommunikation mit angesehenen Persönlichkeiten, die den Erfolg der Lehrer und Lehrerinnen in ihrem Werdegang anerkennen, zu den Ansprüchen der Erziehungsarbeiter und dem sozialen Wert der öffentlichen Schule beizutragen.
Gerichtet an: Ebenso Lehrkräfte und Führungskräfte, Repräsentanten der Schule wie Studierende der Pädagogischen Hochschule und Eltern.
Reichweite
Konferenzen: 58
Teilnehmende an Konferenzen der Botschafterinnen: 26.497
Wir Lehrerinnen und Lehrer aus Mexiko sind der Herausbildung einer Kultur im Bereich der Menschenrechte verpflichtet, für ihre volle Ausübung, für die wir an unseren Arbeitstagen Tag für Tag versuchen, in der Klasse ein Klima für das Zusammenleben und den Frieden zu schaffen, von Gleichstellung und Gleichbehandlung bei Schülern und Lehrern.
Die SNTE
Die Nationale Gewerkschaft der Erziehungsarbeiter (SNTE) (Mexiko), gegründet in 1943, ist die legitime Repräsentantin von einer Million 650.000 Erziehungsarbeitern auf allen Niveaus der Erziehung (Kleinkinder, Vorschulerziehung, Primarstufe, Sekundarstufe, Oberstufe, Bachelor und Berufsausbildung) und 700.000 Ruheständlern. Quelle: http://www.snte.org.mx/ |
Informationen vom Nationalen Komitee für Soziale Bindung (Comité Nacional de Vinculación Social) in Zusammenarbeit mit der Nationalen Kammer der Erzieherischen, Kulturellen und Beruflich-Verbessernden Entwicklung (Colegiado Nacional de Desarrollo Educativo, Cultural y Superación Profesional) und dem Rat für Internationale Beziehungen (Consejo de Relaciones Internacionales) der SNTE.
[Übersetzung aus dem Spanischen: Wolfgang Jantzen]
[1] Sindicato nacional de trabajadores de la educación (SNTE) / Comisión nacional de los derechos humanos (CNDH)
[2] Verabschiedet 1948 auf der Neunten Internationalen Amerikanischen Konferenz in Bogotá, Kolumbien. http://www.oas.org/es/cidh/mandato/basicos/declaracion.asp
[3] San José, Costa Rica, 22. November 1969. https://www.oas.org/dil/esp/tratados_b-32_convencion_americana_sobre_derechos_humanos.htm
[4] San Salvador, El Salvador, Inkrafttreten: 11/16/99. https://www.oas.org/juridico/spanish/tratados/a-52.html